Condizioni di acquisto
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Einkaufsbedingungen sind für die Beschaffung von Waren, Software und Dienstleistungen durch Synedat Group GmbH, Philipsbornstraße 2, 30165 Hannover, bei gewerblichen Lieferanten vorgesehen. Sie regeln nicht den Einkauf von Kunden bei SYNEDAT. Sie gelten nur, soweit sie in die jeweilige Bestellung beziehungsweise den Beschaffungsvertrag wirksam einbezogen werden.
Einzelvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Lieferantenbedingungen sind im jeweiligen Vertrag abzugleichen; die widerspruchslose Entgegennahme einer Leistung wird hier nicht pauschal als Zustimmung zu fremden Bedingungen festgelegt.
2. Bestellung und Leistungsbeschreibung
Die Bestellung soll Vertragspartner, Leistungsgegenstand, Menge oder Umfang, Termine, Vergütung und Ansprechpartner eindeutig benennen. Bei Software sind insbesondere Lizenzumfang, technische Voraussetzungen und notwendige Unterlagen festzulegen. Bei Dienstleistungen sind Leistungsgrenzen und Mitwirkung zu beschreiben.
Abweichungen oder Änderungswünsche werden vor Umsetzung mitgeteilt und abgestimmt. Aus diesen Bedingungen folgt kein einseitiges Recht zur Veränderung der vereinbarten Leistung oder Vergütung.
3. Lieferung und Leistungserbringung
Lieferort, Leistungsort, Transport, Verpackung, etwaige Einfuhrpflichten und Gefahrübergang richten sich nach dem Beschaffungsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei digitalen Lieferungen ist ein vereinbarter geschützter Bereitstellungsweg zu nutzen.
Erkennt der Lieferant eine Gefährdung vereinbarter Termine oder Ergebnisse, informiert er den benannten Ansprechpartner möglichst früh mit Ursache, voraussichtlicher Auswirkung und vorgeschlagenen Maßnahmen. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben bestehen.
4. Rechnungen und Zahlung
Rechnungen müssen die gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten und der Bestellung sowie der erbrachten Leistung eindeutig zugeordnet werden können. Zahlungsziel, Abrechnungsabschnitte und etwaige Abschläge werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
Diese Bedingungen legen keine ungeprüfte pauschale Zahlungsfrist und keinen automatischen Skontoabzug fest. Beanstandungen sind nachvollziehbar mitzuteilen; unstreitige und fällige Ansprüche sind nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zu behandeln.
5. Prüfung, Abnahme und Mängel
Eine vereinbarte oder gesetzlich erforderliche Abnahme ist von der bloßen Entgegennahme einer Lieferung zu unterscheiden. Umfang und Kriterien einer Abnahme werden passend zur Leistung festgelegt. Etwaige kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben zu beachten.
Für Mängel, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Vorschriften und wirksam getroffene vertragliche Vereinbarungen. Dieser Entwurf verändert gesetzliche Fristen und Haftungsmaßstäbe nicht pauschal.
6. Software und Rechte Dritter
Die für den vereinbarten Einsatz erforderlichen Nutzungsrechte sind eindeutig zu benennen. Lizenznachweise, Dokumentation und gegebenenfalls vereinbarte Quellcodebestandteile gehören zur beschriebenen Lieferung. Rechte an Vorarbeiten und Komponenten Dritter sind kenntlich zu machen.
Open-Source-Komponenten sind mit ihren maßgeblichen Lizenzbedingungen offenzulegen, soweit dies für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich ist. Erforderliche Sicherheits- und Integritätsnachweise richten sich nach der konkreten Bestellung.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit sind entsprechend ihrem Schutzbedarf und dem vereinbarten Zweck zu behandeln. Ein Einsatz von Unterauftragnehmern und deren Zugriff auf vertrauliche Informationen sind im jeweiligen Beschaffungsvertrag zu klären.
Ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vorgesehen, müssen die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, die erforderlichen Vereinbarungen, Unterauftragnehmer und Schutzmaßnahmen vor Beginn der Verarbeitung geklärt sein.
8. Zusammenarbeit und Vertragsende
Beide Parteien benennen Ansprechpartner für fachliche, kaufmännische und sicherheitsbezogene Fragen. Änderungen und Entscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Bei Vertragsende sind offene Leistungen, Unterlagen, Nutzungsrechte sowie Rückgabe oder Löschung bereitgestellter Informationen nach Vertrag und Gesetz zu behandeln. Gesetzliche Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
9. Kontakt für Beschaffungsfragen
Synedat Group GmbH
kontakt@synedat.com
Telefon: +49 511 546850-0
Bitte geben Sie bei Rückfragen die betroffene Bestellung oder den bekannten Ansprechpartner an.